Tierische Absicherung
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Vorerkrankungen bei der Tierversicherung: Gesundheitsprüfung, Ausschluss und Beweislast

4 Min. Lesezeit
Tierärztin vergleicht zwei Röntgenaufnahmen eines Hundegelenks, während der Hund mit orangefarbenem Halsband auf dem Untersuchungstisch liegt.“

Wenn die Vorerkrankung plötzlich wieder zählt

Du hast deinen Hund, deine Katze oder dein Pferd versichert, reichst nach einer OP die Rechnung ein — und die Versicherung lehnt ab, weil die Erkrankung angeblich schon vor Vertragsbeginn bestand. Genau darüber hat das Amtsgericht Schwabach im Juni 2023 entschieden: Bei Klauseln, die nur gesunde Tiere versichern, kann die Beweislast dafür, ob eine Erkrankung angeboren war, beim Halter oder der Halterin liegen. Dieser Ratgeber erklärt zwei zusammenhängende, aber getrennte Themen. Zum einen geht es darum, was die Gesundheitsprüfung bei Vertragsschluss abfragt und wer im Streitfall um eine Vorerkrankung beweisen muss. Zum anderen geht es, unabhängig davon, um die Folgen falscher oder unvollständiger Angaben im Gesundheitsfragebogen nach § 19 VVG.

Was fragt die Gesundheitsprüfung beim Abschluss ab?

Bevor eine Tierversicherung dein Tier aufnimmt, stellt sie einen Gesundheitsfragebogen — meist online beim Abschluss, bei manchen Anbietern ergänzt um ein tierärztliches Attest ab einem bestimmten Alter oder bei bestimmten Rassen. Gefragt wird typischerweise nach aktuellen und zurückliegenden Erkrankungen, Operationen und Medikamenten, aber auch nach rassetypischen Dispositionen und danach, ob das Tier zum Zeitpunkt des Abschlusses klinisch gesund ist. Die Versicherungsbedingungen halten meist ausdrücklich fest, dass nur gesunde Tiere versicherbar sind — diese Formulierung ist mehr als eine Floskel, wie das Urteil aus Schwabach zeigt.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Zeitpunkten: Die Gesundheitsprüfung bezieht sich auf den Zustand bei Vertragsschluss. Die Wartezeit, die danach folgt, ist ein separates Instrument — sie schließt Leistungen für einen bestimmten Zeitraum nach Vertragsbeginn aus, unabhängig davon, ob eine Erkrankung vorher bestand. Wie lang diese Fristen ausfallen und welche Ausnahmen gelten, steht im Ratgeber zur Wartezeit bei der Hundekrankenversicherung.

Was passiert, wenn Angaben im Gesundheitsfragebogen falsch oder unvollständig sind?

Der Gesundheitsfragebogen ist rechtlich eine vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Verletzt du sie grob fahrlässig oder vorsätzlich, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Absatz 2 VVG). Trifft dich dagegen kein oder nur einfaches Verschulden, steht ihm statt des Rücktritts lediglich eine Kündigung zu (§ 19 Absatz 3 VVG). Alternativ zum Rücktritt kann der Versicherer den Vertrag auch rückwirkend anpassen — etwa die Prämie erhöhen oder das betroffene Risiko ausschließen —, wenn er ihn bei richtigen Angaben nur zu anderen Bedingungen geschlossen hätte (§ 19 Absatz 4 VVG). Bei vorsätzlich falschen Angaben kommt zusätzlich eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht (§ 22 VVG), mit der Folge, dass der Vertrag von Anfang an als nicht geschlossen gilt.

Diese Rechtsfolgen greifen aber nur, wenn der Versicherer dich vor Vertragsschluss in Textform ausdrücklich auf sie hingewiesen hat (§ 19 Absatz 5 VVG). Fehlt dieser Hinweis oder ist er unvollständig, kann sich der Versicherer später nicht darauf berufen. Ein Rücktritt muss außerdem innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht erfährt (§ 21 Absatz 1 VVG) — vergeht diese Frist ungenutzt, ist das Recht verwirkt.

Wann darf die Versicherung wegen einer Vorerkrankung nicht zahlen — und wer muss das beweisen?

Grundsätzlich gilt im Versicherungsrecht: Wer sich auf einen Risikoausschluss beruft, muss ihn auch beweisen — das ist normalerweise der Versicherer. Bei Klauseln, die den Versicherungsschutz von vornherein auf gesunde Tiere begrenzen, sehen Gerichte das anders. Sie werten solche Formulierungen nicht als nachträglichen Ausschluss, sondern als Beschreibung dessen, was überhaupt versichert ist. Die Folge: Du musst als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer belegen, dass dein Tier bei Vertragsschluss tatsächlich gesund war beziehungsweise dass die spätere Erkrankung nicht schon damals angelegt war.

Genau das war Thema im Fall vor dem Amtsgericht Schwabach (Urteil vom 26.06.2023, Az. 4 C 766/22). Die Halter hatten am 1. April 2021 eine Tier-OP- und Krankenversicherung für ihren Hund abgeschlossen und verlangten die Erstattung von Operationskosten aus Juli und August 2021 wegen einer Patellaluxation Grad 3. Der Versicherer lehnte ab: Die Bedingungen sahen vor, dass nur gesunde Tiere versichert werden und rassespezifische Erkrankungen ausgeschlossen sind. Die Halter bestritten eine angeborene Ursache und beriefen sich auf einen Unfall.

Das Gericht holte ein tiermedizinisches Sachverständigengutachten ein. Der Gutachter stellte einen angeborenen Ursprung fest — erkennbar am beidseitigen Auftreten, am Zeitpunkt im ersten Lebensjahr und am Fehlen jeglicher traumatischer Merkmale. Weil die Halter die Beweislast trugen und ihnen der Gegenbeweis nicht gelang, wies das Gericht die Klage ab. Für die Praxis heißt das: Wer eine Tierversicherung abschließt, sollte den Gesundheitszustand seines Tieres zu diesem Zeitpunkt dokumentieren können — etwa durch ein aktuelles tierärztliches Attest oder vorhandene Vorbefunde. Im Streitfall bist du in der Nachweispflicht, nicht der Versicherer.

Was unterscheidet Hund, Katze und Pferd bei der Gesundheitsprüfung?

Die rechtlichen Grundsätze gelten tierartübergreifend gleich, die praktische Relevanz unterscheidet sich aber nach den typischen Erkrankungen der jeweiligen Art.

• **Hund:** In der Praxis geht es oft um rassetypische orthopädische Dispositionen wie Patellaluxation, Hüft- oder Ellbogendysplasie. Solche Erkrankungen zeigen sich häufig erst nach Vertragsschluss, gelten aber als angelegt, wenn sie ursächlich schon vorher bestanden — wie im Fall aus Schwabach. Mehr zu den Fristen direkt nach Vertragsschluss im Ratgeber zur Wartezeit bei der Hundekrankenversicherung.

• **Katze:** Bei Rassekatzen prüfen Versicherer häufiger gezielt nach erblich gehäuften Erkrankungen wie der hypertrophen Kardiomyopathie (HCM) oder polyzystischen Nierenerkrankungen. Auch hier trägst du im Streitfall die Beweislast, dass eine später auftretende Erkrankung nicht schon beim Abschluss angelegt war. Zu den Fristen nach Vertragsbeginn: Wartezeit bei der Katzenkrankenversicherung.

• **Pferd:** Bei Pferden kommt häufig eine Ankaufsuntersuchung (AKU) ins Spiel, deren Befunde Versicherer bei der Risikoprüfung heranziehen können. Chronische Leiden wie Hufrehe oder Rückenprobleme werden besonders genau geprüft, weil sie schleichend beginnen und sich rückwirkend oft nur schwer datieren lassen. Zu den Fristen: Wartezeit bei der Pferdekrankenversicherung.

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Fazit

Die Gesundheitsprüfung beim Abschluss ist keine Formalie. Was du dort angibst — oder auslässt — entscheidet oft erst Jahre später, ob eine teure Behandlung erstattet wird. Bei Klauseln, die den Schutz von vornherein auf gesunde Tiere beschränken, liegt die Beweislast in der Regel bei dir als Halterin oder Halter, nicht beim Versicherer. Wer beim Abschluss ehrlich und vollständig Auskunft gibt und den Gesundheitszustand seines Tieres dokumentiert, steht im Streitfall deutlich besser da.

Häufige Fragen zu Vorerkrankungen bei der Tierversicherung

Was ist der Unterschied zwischen Wartezeit und Ausschluss wegen Vorerkrankung?

Die Wartezeit ist eine feste Frist nach Vertragsbeginn, in der grundsätzlich keine Leistungen gezahlt werden — unabhängig vom Gesundheitszustand. Der Ausschluss wegen Vorerkrankung betrifft dagegen konkret Erkrankungen, die schon bei Vertragsschluss bestanden oder angelegt waren, und gilt auch nach Ablauf der Wartezeit dauerhaft fort.

Muss ich auch länger zurückliegende oder scheinbar geringfügige Erkrankungen angeben?

Maßgeblich ist, wonach der Fragebogen konkret fragt. Formuliert er weit ("alle Erkrankungen der letzten X Jahre"), gilt das auch für vermeintlich unwichtige Befunde. Im Zweifel gibst du lieber zu viel an als zu wenig — eine zusätzliche Angabe führt im schlimmsten Fall zu einem Ausschluss oder Zuschlag für diesen Punkt, eine fehlende kann später den gesamten Schutz kosten.

Was, wenn mir nach Vertragsschluss auffällt, dass ich eine Vorerkrankung vergessen habe anzugeben?

Melde die Nachtragsangabe dem Versicherer schriftlich, sobald du sie bemerkst. Das ersetzt nicht automatisch die ursprüngliche Anzeigepflicht, wirkt sich aber in der Regel günstig aus, weil eine spätere vorsätzliche Täuschung ausscheidet, wenn du von dir aus informierst.

Kann ich mein Tier trotz bekannter Vorerkrankung versichern?

Manche Anbieter versichern Tiere mit bekannten Vorerkrankungen zu abweichenden Konditionen — etwa mit einem Ausschluss für genau diese Erkrankung oder einem Risikozuschlag. Ob das möglich ist, hängt vom Einzelfall und vom Anbieter ab; das lässt sich nur durch eine konkrete Anfrage klären.

Wer muss beweisen, dass eine Erkrankung angeboren war?

Das hängt von der Formulierung der Versicherungsbedingungen ab. Bei Klauseln, die den Versicherungsschutz von vornherein auf gesunde Tiere begrenzen — wie im Fall vor dem Amtsgericht Schwabach —, trägt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer die Beweislast. Ob eine Klausel so auszulegen ist, kann im Streitfall nur anhand der konkreten Bedingungen und im Zweifel rechtlich geprüft werden.

FAQ

Häufige Fragen

Die Wartezeit ist eine feste Frist nach Vertragsbeginn, in der grundsätzlich keine Leistungen gezahlt werden — unabhängig vom Gesundheitszustand. Der Ausschluss wegen Vorerkrankung betrifft dagegen konkret Erkrankungen, die schon bei Vertragsschluss bestanden oder angelegt waren, und gilt auch nach Ablauf der Wartezeit dauerhaft fort.

Maßgeblich ist, wonach der Fragebogen konkret fragt. Formuliert er weit ("alle Erkrankungen der letzten X Jahre"), gilt das auch für vermeintlich unwichtige Befunde. Im Zweifel gibst du lieber zu viel an als zu wenig — eine zusätzliche Angabe führt im schlimmsten Fall zu einem Ausschluss oder Zuschlag für diesen Punkt, eine fehlende kann später den gesamten Schutz kosten.

Melde die Nachtragsangabe dem Versicherer schriftlich, sobald du sie bemerkst. Das ersetzt nicht automatisch die ursprüngliche Anzeigepflicht, wirkt sich aber in der Regel günstig aus, weil eine spätere vorsätzliche Täuschung ausscheidet, wenn du von dir aus informierst.

Manche Anbieter versichern Tiere mit bekannten Vorerkrankungen zu abweichenden Konditionen — etwa mit einem Ausschluss für genau diese Erkrankung oder einem Risikozuschlag. Ob das möglich ist, hängt vom Einzelfall und vom Anbieter ab; das lässt sich nur durch eine konkrete Anfrage klären.

Das hängt von der Formulierung der Versicherungsbedingungen ab. Bei Klauseln, die den Versicherungsschutz von vornherein auf gesunde Tiere begrenzen — wie im Fall vor dem Amtsgericht Schwabach —, trägt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer die Beweislast. Ob eine Klausel so auszulegen ist, kann im Streitfall nur anhand der konkreten Bedingungen und im Zweifel rechtlich geprüft werden.

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